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27.11.2023

Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.05.2023 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 mit Bescheid vom 02.11.2023, Az.: IV 526 – 82962/2023 nach § 6 Abs. 1 BauGB mit Hinweisen genehmigt. Die Hinweise sind beachtet. Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen
Geltungsbereich 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Bauamt, Zimmer A1 während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet unter der Adresse „www.amt-norstormarn.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Reinfeld, den 24.11.2023                     Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor

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