Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönkhagen
Aufgrund von § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566) sowie § 44 Abs. 3 S. 6 des Landeswassergesetzes (LWG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 352) und der §§ 1 Abs. 1 und 3, 2, 6 Abs. 1 und Abs. 4, 8 Abs. 1 S. 1 und Abs. 6, 9a Abs. 1 S. 1 und 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566) sowie der §§ 1 Abs. 2 sowie 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkhagen am 03.03.2022 folgende Nachtragssatzung erlassen:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
der Gemeinde Mönkhagen vom 07.12.2017
(Gebührensatzung)
1. Nachtrag vom 14.03.2022
§ 3
Gebührensatz
(1) Die Grundgebühr je Hauptwasserzähler und Monat beträgt 9,50 EURO
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
23619 Mönkhagen, 14.03.2022
Klaus Bleiziffer
(Bürgermeister)
Vorstehende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönkhagen wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönkhagen kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 17.03.2022
gez. Stefan Wulf
Amtsdirektor
Bereitgestellt im Internet am 17.03.2022
Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten am 19.03.2022