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1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge vom 12. Dezember 2022

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 154) und der §§ 1 Abs. 1 und 3, 2, 6 und 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) sowie der §§ 1 Abs. 2 sowie 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 26.03.2024 folgende Nachtragssatzung erlassen:

Artikel I

§ 4 erhält folgende neue Fassung:

(1)    Die Grundgebühr je Hauptwasserzähler und Monat beträgt 0,00 €.

(2)    Die Zusatzgebühr beträgt bei der Schmutzwasserbeseitigung 3,12 € je m³ Schmutzwasser.“

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

23619 Hamberge, 26.03.2024

Bürgermeister
(Albert Iken)

Vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hamberge kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 27.03.2024
Jörg Tietgen                                                             
Amtsdirektor

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