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22.01.2024

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 12 (Solarpark Ratzbek) der Gemeinde Wesenberg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg hat in ihrer Sitzung am 10.10.2023 die Vorentwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der Dorfstraße (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge, südlich der Straße Langenjahren einschließlich der Begründungen und der Potentialanalyse gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung sowie einer Veröffentlichung inklusive öffentlicher Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

Die öffentliche Informationsveranstaltung findet am

07.02.2024 um 19:00 Uhr

im Gemeinschaftshaus Ratzbek, Dorfstraße 46, 23858 Wesenberg statt.

Hierzu sind alle Interessierten eingeladen.

Die erarbeiteten Planunterlagen sind zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit

vom 31.01.2024 bis einschließlich 04.03.2024

im Internet unter der Adressewww.amt-nordstormarn.de in der Rubrik Bürgerservice/Bauen-in-Stormarn: Aktuelle Bauleitplanung ab 2024 veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen während dieses Zeitraumes in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Die Geltungsbereiche sind im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich Öffentlichkeitsbeteiligung
Geltungsbereich Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 19.01.2024                                                 Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor

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